Wohnraumanpassungen für Senioren– Finanzierungsunterstützung
Wenn Sie bereits festgestellt haben, dass Ihre Wohnung oder Ihr Eigenheim nicht altersgerecht ist, haben Sie bereits den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Falls Sie sogar bereits mögliche Umbaumaßnahmen definiert haben, ist auch der zweite Schritt getan. Da diese Umbaumaßnahmen zur Wohnraumanpassung allerdings recht kostenintensiv sein können, stellt sich als nächstes die Frage nach der Finanzierungsunterstützung. Je nachdem, welche Maßnahmen geplant sind und in welchem Umfang, können auch die Kosten stark variieren. Im Bereich der Wohnraumanpassung können die Seniorenberater der Deutschen Gesellschaft für Seniorenberatung jahrelange Erfahrung vorweisen. Es zeigte sich im Laufe der Jahre, dass ein altersgerechter Umbau circa 2.000 Euro, aber auch 40.000 Euro und mehr kosten kann. Durchschnittlich liegen die Kosten für eine seniorengerechte Wohnraumanpassung jedoch bei knapp 5.000 Euro.
Schrecken Sie nicht vor diesen Zahlen und einem altersgerechten Umbau Ihrer Wohnung zurück. Es gibt einige Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung, die wir Ihnen im Folgenden gerne aufzeigen möchten.
Förderung durch die KfW
Einer der bekanntesten Förderer von Wohnungsumbaumaßnahmen ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, oder kurz KfW. Wohnraumanpassungen werden mit zinsgünstigen Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit finanziell unterstützt. Da die Vergabe eines solchen Kredits jedoch an gewisse Mindeststandards für barrierefreies Wohnen gebunden ist, sollte unbedingt vorher fachlicher Rat eingeholt werden. So kann sichergestellt werden, dass diese Standards eingehalten werden und der altersgerechte Umbau durch eine Fachfirma ausgeführt wird. Als Alternative zum Kredit ist auch ein finanzieller Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Wohnung möglich.
Genauere Informationen zur KfW-Finanzierungsunterstützung zum altersgerechten Wohnungsumbau finden Sie unter www.kfw.de.
Förderung durch die Pflegekasse
Viele ältere Menschen und Senioren versäumen es, rechtzeitig die präventive Beratung der DGS in Anspruch zu nehmen. So kann es vorkommen, dass Senioren und deren Angehörige sich erst dann um einen Umbau der Seniorenwohnung bemühen, wenn der Gesundheitszustand des Bewohners es erfordert. Kann er dann eine entsprechende Pflegestufe vorweisen (nähere Informationen zu den Pflegestufen gibt es hier), so kann die Pflegekasse Finanzierungsunterstützung zur Wohnraumanpassung leisten. Dies ist sogar mit bis zu 2.557 Euro pro zu ergreifender Maßnahme möglich. Die Höhe des Zuschusses richtet sich hier nach den Kosten der Maßnahmen. Aber auch die Gewährung dieser finanziellen Unterstützung ist an bestimmte Voraussetzung geknüpft. So muss beispielsweise die betreute Pflege Zuhause durch die Umbaumaßnahmen ermöglicht bzw. erheblich erleichtert werden.
Wichtig ist bei der Förderung durch die Pflegekasse, dass Sie vor Beginn des altersgerechten Wohnungsumbaus einen Antrag einreichen. An den Antrag muss sowohl ein Kostenvoranschlag als auch eine Beschreibung der Maßnahmen angehängt werden. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes lässt sich derselbe Betrag nochmals beantragen, um weitere Umbaumaßnahmen durchführen zu lassen.
Förderung durch die Landesförderung
Die konkrete Art der Förderung und die Höhe der Finanzierungsunterstützung sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Allgemein können diese Fördermittel jedoch als zinsgünstige Darlehen in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für umfangreichere Maßnahmen zur Wohnraumanpassung für Senioren.
Bei allen Fragen zum Thema Finanzierungsunterstützung bei der Wohnraumanpassung stehen Ihnen die DGS Seniorenberater zur Verfügung. Nutzen Sie das folgende Kontaktformular oder rufen Sie unter dieser Telefonnummer an: 0800 724 1541. Gemeinsam klären wir mit Ihnen technische Fragen, Fragen zur Finanzierung, dem Ablauf des Umbaus und vermitteln Ihnen Adressen von Handwerkern und Architekten.
Steuererleichterungen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für behindertengerechte Umbaumaßnahmen in einer Mietwohnung oder im selbstbewohnten Eigentum bei der Einkommenssteuererklärung teilweise ein Abzug der entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastungen erfolgen.
Grundsätzlich muss der Antragsteller oder das Familienmitglied jedoch seine Schwerbehinderung nachweisen und vor Beginn der Baumaßnahmen ein ärztliches Attest, unter gewissen Umständen sogar ein amtsärztliches Attest vorlegen.
Auch hier gilt, die notwendigen Informationen stets vor Baubeginn einzuholen und die Baumaßnahme vom zuständigen Finanzamt vorher als außergewöhnliche Belastung für die Einkommenssteuererklärung anerkennen zu lassen.
(§ 33 EStG)
Finanzierungsmöglichkeiten zur Anpassung von Wohnungen an Behinderungen durch die Träger der Sozialhilfe
Unter Bezug auf die Eingliederungs- oder Altenhilfe kann der Sozialhilfeträger die Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum für behinderte und ältere Menschen finanziell unterstützen. Hierzu zählt zum Beispiel der notwendige Umbau einer vorhandenen Wohnung.
Ein Anspruch auf Leistungen nach den Bestimmungen des SGB XII (früher BSHG) kann aber immer erst dann geltend gemacht werden, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist. Außerdem sind die Leistungen vom Sozial- und Grundsicherungsamt immer abhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragsteller und können gegeben falls auch nur als Darlehn gewährt werden.
§§ 53, 54 SGB XII i. V. m. der Verordnung zu § 60 SGB XII, § 71 Absatz 2 SGB XII, §§ 85, 92 SGB XII