Wichtige Infos zu den aktuellen Pflegestufen und den neuen Pflegegrade, die nach der Pflegereform gelten werden.

Pflegestufen und Pflegegrade – Überblick & Tipps

Bisher gab es drei Pflegestufen (I, II und III); vier, wenn man die Pflegestufe 0 mit dazuzählt. Welche Voraussetzungen für die Einstufung in diese Pflegestufen gelten und welche Leistungen damit einhergehen, möchten wir, die DGS Seniorenberatung, Ihnen auf den nächsten Seiten erläutern.

Da das Pflegesystem momentan aber reformiert wird, um eine verbesserte Situation für viele Pflegebedürftige zu schaffen, wird es zu einigen Umbrüchen kommen. Dazu finden Sie genauere Erklärungen auf den jeweiligen Unterseiten zu den verschiedenen Pflegestufen bzw. Pflegegraden.

Jahrelang wurde im Gesundheitsministerium von einer Pflegereform gesprochen, die Demenzkranken und pflegebedürftigen Senioren mehr Pflegegeld und Betreuungspersonal ermöglichen soll. Im April 2014 stellte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) seine Pläne für die Pflegereform vor, die sich bis zum Jahr 2017 noch in der Testphase befinden wird. Eine vollständige Umsetzung ist erst dann zu erwarten.

Rechtlich gesehen gilt man dann als pflegebedürftig, wenn man über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht dazu in der Lage ist, selbstständig alltägliche Dinge zu erledigen. Zu diesen Verrichtungen zählen beispielsweise die Körperpflege, Ernährung und die Mobilität (Grundpflege). Wer diese Grundbedürfnisse bisher nicht alleine decken konnte, wurde in eine Pflegestufe eingestuft und hatte Anspruch auf gewisse Leistungen.
Durch die Pflegereform ändern sich aber gewisse Bestimmungen, Leistungen und vor allem die Neu-Aufteilung der drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade.

Neue Ermittlung des Pflegebedarfs

Ab dem Jahr 2017 wird der Pflegebedarf neu ermittelt.In Zukunft orientiert man sich bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit nicht länger am minütlichen Pflegeaufwand (Minutenpflege) wie bisher. Künftig soll der Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person als Maß gelten.

Je nach Schwere der Beeinträchtigung werden bei der neuen Begutachtung Punkte vergeben, und anhand einer Skala (0-100) der Pflegegrad ermittelt. Wer bereits einer Pflegestufe zugeordnet ist, wird nach der Umstellung automatisch einem der neuen Pflegegrade zugeordnet werden.



Die Aufteilung der neuen Pflegegrade sieht wie folgt aus:

  • Pflegestufe 0 wird zu Pflegegrad I
  • Pflegestufe I wird zu Pflegegrad II
  • Pflegestufe I + „eingeschränkte Alltagskompetenz“ wird zu Pflegegrad III
  • Pflegestufe II wird zu Pflegegrad III
  • Pflegestufe II + „eingeschränkte Alltagskompetenz“ wird zu Pflegegrad IV
  • Pflegestufe III wird zu Pflegegrad IV
  • Pflegestufe III + „eingeschränkte Alltagskompetenz“ wird zu Pflegegrad V
  • Härtefall wird zu Pflegegrad V


Weiterhin soll im Zuge der Pflegereform auch mehr Geld für altersgerechte Wohnraumanpassungen und Betreuungskräfte, die PflegerInnen unterstützen, zur Verfügung gestellt werden. Die Erhöhung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade hat vor allem zum Ziel, während des Begutachtungsverfahrens Demenzerkrankungen besser anerkennen zu können und besser Hilfen zu ermöglichen.

Grundsätzlich sind für die Umstellung zwei Reformstufen geplant, die sich wie folgt aufgliedern:

Reformstufe I (Beginn: 2015)

Seit dem 01. Januar 2015 erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich verbesserte Leistungen. Mit dem ersten Pflegereformgesetz werden 2,4 Milliarden Euro in den Ausbau der Pflegeleistungen gesteckt.

Im Überblick heißt das:

  • Mehr Betreuungskräfte
  • Verbesserung der Pflegeleistungen
  • Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal
  • Entlastung für Angehörige
  • Vorsorgefond für nachfolgende Generationen

 

Reformstufe II (Beginn: 2017)

  • vollständige Umsetzung der Pflegereform
  • mehr Menschen sollen von deutlich mehr Geld aus der Pflegeversicherung profitieren können; dies gilt vor allem für Demenzkranke


Auf den nachfolgenden Seiten informiert Sie die DGS zu den einzelnen Pflegestufen 0 bis III bzw. den Pflegegraden I bis V. Dabei werden beispielsweise die folgenden Fragen erläutert:

  • Wie hoch sind die monatlichen Leistungen?
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
  • Wie erfolgt die Umstellung von Pflegestufe auf-grad?
  • Was ist bei der Beantragung zu beachten?
  • Welche Unterstützung ist möglich?