Pflegegrad 1 – Überblick, Voraussetzungen, Leistungen
Die Leistungen des Pflegegrads 1 sehen wie folgt aus:
Dieser Pflegegrad bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
In den Pflegegrad 1 werden Personen eingestuft, die im Gutachten 12,5 bis unter 27 Punkte erreichten.
Die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen sich grundsätzlich auf Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5. Bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung, die der Erhaltung und Wiederherstellung der Selbstständigkeit und der Vermeidung schwererer Pflegebedürftigkeit dienen, werden aber auch bei Personen mit geringeren Beeinträchtigungen, so wie sie dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, gewährt. Hierbei stehen Leistungen im Vordergrund, die ein Leben in der häuslichen Umgebung sicherstellen, ohne bereits die konkreten Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu müssen.
Folgende Leistungen stehen dabei zur Verfügung:
- Pflegeberatung,
- Beratung in der eigenen Häuslichkeit,
- Wohngruppenzuschlag,
- Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen,
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln,
- Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes,
- zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzfristiger Arbeitsverhinderung,
- zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen,
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen,
- Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich sowie
- Zuschuss zur stationären Pflege in Höhe von 125 Euro monatlich.